Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/18/0079 E 12. September 1986 VwSlg 12216 A/1986 RS 4Stammrechtssatz
Der VwGH hat im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG auch zu untersuchen, ob im Rahmen der subjektiven Rechtsverletzungsmöglichkeit der Gleichheitssatz verletzt wurde, sei es bei der Ermessensübung, sei es durch willkürliche Gesetzesanwendung.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100002.X01Im RIS seit
26.01.1987