RS Vwgh 1987/1/26 87/10/0002

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Veröffentlicht am 26.01.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art7;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/18/0079 E 12. September 1986 VwSlg 12216 A/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Der VwGH hat im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG auch zu untersuchen, ob im Rahmen der subjektiven Rechtsverletzungsmöglichkeit der Gleichheitssatz verletzt wurde, sei es bei der Ermessensübung, sei es durch willkürliche Gesetzesanwendung.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100002.X01

Im RIS seit

26.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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