RS Vwgh 1987/1/26 87/10/0002

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Veröffentlicht am 26.01.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art7;
VStG §19;

Rechtssatz

Selbst wenn in einem anderen Strafverfahren über die Bestrafte für ein gleich gelagertes Delikt eine mildere Strafe verhängt wurde, macht dies die vorliegendenfalls verhängte (strengere) Strafe für sich allein nicht unsachlich, sofern hier die Strafzumessungskriterien beachtet wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100002.X03

Im RIS seit

26.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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