RS Vwgh 1987/1/26 86/10/0173

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Veröffentlicht am 26.01.1987
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Index

L40059 Prostitution Sittlichkeitspolizei Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ProstG Wr 1984 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Bezeichnung der Wohnung, wo Prostitution angebahnt wird, hinsichtlich der (richtigen) Top Nr ist dann nicht wesentlich, wenn der Bestraften bewusst war, welche Räumlichkeit damit gemeint ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100173.X02

Im RIS seit

31.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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