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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Richtigkeit der Beweiswürdigung, dass eine dem Beschuldigten belastende Darstellung den Tatsachen entspricht und nicht seine Verantwortung oder eine sonstige ihn entlastende Darstellung, ist vom VwGH nicht zu überprüfen.
Schlagworte
Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100168.X01Im RIS seit
14.12.2005