RS Vwgh 1987/1/26 85/10/0168

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Veröffentlicht am 26.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Richtigkeit der Beweiswürdigung, dass eine dem Beschuldigten belastende Darstellung den Tatsachen entspricht und nicht seine Verantwortung oder eine sonstige ihn entlastende Darstellung, ist vom VwGH nicht zu überprüfen.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985100168.X01

Im RIS seit

14.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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