RS Vwgh 1987/1/27 86/04/0123

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Die objektiven Grenzen der Bescheideinrichtungen ergeben sich daraus, dass mit dem Bescheid über eine bestimmte Verwaltungssache entschieden wird, die dadurch zur entschiedenen Sache wird, wogegen für sich allein weder die getroffenen Tatsachenfeststellungen, noch deren rechtliche Qualifikation in diesem Rahmen als relevant anzusehen sind, ebenso wenig wie in der Begründung beantwortete Vorfragen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040123.X02

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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