RS Vwgh 1987/1/27 86/05/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/11 Grundbuch

Norm

ABGB §431;
GBG 1955 §4;

Rechtssatz

Die vertragliche Übertragung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft kann im Hinblick auf das kraft Gesetzes geltende Intabulationsprinzip nur durch Eintragung im Grundbuch bewirkt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050163.X01

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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