RS Vwgh 1987/1/27 86/05/0169

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Index

Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1 implizit
BauO Wr §63 Abs1 litc
BauRallg

Rechtssatz

Wenn ein Bauansuchen wegen fehlender Zustimmung der Liegenschaftsmiteigentümer zurückgewiesen wird, kann nach einer diese Zustimmung ersetzende Gerichtsentscheidung einem neuerlichen Antrag nicht res iudicata entgegengehalten werden.

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050169.X02

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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