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Baurecht - WienNorm
AVG §68 Abs1 implizitRechtssatz
Wenn ein Bauansuchen wegen fehlender Zustimmung der Liegenschaftsmiteigentümer zurückgewiesen wird, kann nach einer diese Zustimmung ersetzende Gerichtsentscheidung einem neuerlichen Antrag nicht res iudicata entgegengehalten werden.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050169.X02Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021