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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
In einem durch eine Meldung eines Sicherheitswachebeamten eingeleiteten Verfahren lässt das bloße globale Bestreiten des Beschuldigten, ohne nähere Konkretisierung und Stellung von Beweisanträgen, keine weitere Ermittlungspflicht aus. (Hinweis auf E vom 18.9.1985, 85/03/0074)
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984100219.X02Im RIS seit
02.02.2005