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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid, der Kosten dem Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft vorschreibt, stellt keine Erledigung dar mit der die Kostenvorschreibung an eine bestimmte Person bescheidmäßig erfolgt. Durch eine solche Erledigung können Rechte eines Bf nicht verletzt sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050001.X02Im RIS seit
28.02.2006Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013