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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z5;Rechtssatz
Enthält der dem Anmeldungsschreiben für das Inverkehrbringen eines Produktes als Verzehrprodukt beigelegte Verpackungstextentwurf den Hinweis: "Als Nahrungsergänzung reich an Mineralstoffen", so geht schon daraus die subjektive Zweckbestimmung jedenfalls im Sinne des § 1 Abs 1 Z 5 ArzneimittelG, nämlich die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers zu beeinflussen, eindeutig hervor. Handelt es sich um kein Lebensmittel im Sinne des § 2 LMG, so ist das Produkt als Arzneimittel einzustufen und die Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100161.X02Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
18.05.2018