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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
SAG §7 Abs4;Rechtssatz
§ 64 Abs 3 VStG betrifft nur Barauslagen, die im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens erwachsen, nicht aber die Vorschreibung eines Ersatzes von Kosten für eine mit dem Verwaltungsstrafverfahren selbst nicht im Zusammenhang stehende Ersatzvorschreibung aus dem Grunde de § 7 Abs 4 Sonderabfallgesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090160.X02Im RIS seit
21.06.2006Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019