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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §111;Rechtssatz
Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, die Meldung nach § 111 ASVG erst am 31.5. erstattet zu haben, hat er sie tatsächlich aber schon am 22.5. erstattet, so liegt ein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG vor.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche AngabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080012.X04Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
06.01.2010