RS Vwgh 1987/1/29 86/08/0012

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §111;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, die Meldung nach § 111 ASVG erst am 31.5. erstattet zu haben, hat er sie tatsächlich aber schon am 22.5. erstattet, so liegt ein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG vor.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche Angaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080012.X04

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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