RS Vwgh 1987/1/29 87/09/0010

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs1 Z1;
VwGG §28 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Da der angefochtene Bescheid nach dem Inhalt der vom Bf vorgelegten Bescheidablichtung dem Bf am 28.11.1986 ausgefolgt worden ist, war der letzte Tag der sechswöchigen Frist zur Einbringung der VwGH-Beschwerde nach § 26 Abs 1 Z 1 des VwGG iVm § 32 Abs 2 des AVG 1950 der 9.1.1987. Die am 17.1.1987 zur Post gegebene Beschwerde erweist sich daher als verspätet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090010.X01

Im RIS seit

25.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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