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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §111;Rechtssatz
Nach § 111 ASVG in Verbindung mit den § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 und § 33 legcit ist Voraussetzung einer Verwaltungsübertretung nach § 111 ASVG die Nichtmeldung oder nicht rechtzeitige Meldung eines in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt Beschäftigten (sofern nur dieser Versichertenpflichttatbestand in Betracht kommt, wie im Beschwerdefall).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080011.X03Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009