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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ohne Feststellung von Art und Ausmaß lässt sich nicht beurteilen, ob eine Beschäftigung als "Hausmeister" in einem Verhältnis " persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" erfolgt ist.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080011.X04Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009