RS Vwgh 1987/1/29 86/08/0011

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ohne Feststellung von Art und Ausmaß lässt sich nicht beurteilen, ob eine Beschäftigung als "Hausmeister" in einem Verhältnis " persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt" erfolgt ist.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080011.X04

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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