RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0120

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Bedient sich die Partei des Angestellten eines Rechtsanwaltes 1ls Boten, so darf sie darauf vertrauen, daß dieser ein ihm zur Weiterleitung an die Behörde übergebenes Schriftstück auch ohne näheren Hinweis und ohne Überwachung der Beschriftung des Kuverts an die zuständige Behörde weiterleitet (hier: die Partei war die Ehegattin des Rechtsanwaltes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020120.X02

Im RIS seit

29.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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