RS Vwgh 1987/1/29 86/08/0208

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §33 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2 impl;

Rechtssatz

Die bloße Zitierung des § 33 BauarbSchV ohne Konkretisierung hinsichtlich jener Gebotsnorm, deren Verletzung dem Beschuldigten zum Vorwurf gemacht wird, entspricht nicht dem § 44 a lit b VStG.

Schlagworte

Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080208.X02

Im RIS seit

17.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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