RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0120

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers (innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist) gesteckt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020120.X01

Im RIS seit

29.01.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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