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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die vom medizinischen Sachverständigen unter Hinweis auf die stündlichen Abbrennwerte des Blutalkoholgehaltes angeführte Tatsache, dass Rückschlüsse auf den sechs Stunden vorher gelegenen Zeitpunkt des Lenkens eines Kfz möglich seien, genügt nicht für die Annahme der Zulässigkeit einer Aufforderung zur Vornahme des Alkotestes, wenn nicht Gründe dargelegt werden, die praktische Ergebnisse der Atemluftprobe in bezug auf die Prüfung einer relevanten Alkoholbeeinträchtigung in jenem Zeitpunkt erwarten lassen (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).
Schlagworte
Alkotest Voraussetzung Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020142.X03Im RIS seit
27.07.2005Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008