RS Vwgh 1987/1/29 86/02/0142

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Veröffentlicht am 29.01.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die vom medizinischen Sachverständigen unter Hinweis auf die stündlichen Abbrennwerte des Blutalkoholgehaltes angeführte Tatsache, dass Rückschlüsse auf den sechs Stunden vorher gelegenen Zeitpunkt des Lenkens eines Kfz möglich seien, genügt nicht für die Annahme der Zulässigkeit einer Aufforderung zur Vornahme des Alkotestes, wenn nicht Gründe dargelegt werden, die praktische Ergebnisse der Atemluftprobe in bezug auf die Prüfung einer relevanten Alkoholbeeinträchtigung in jenem Zeitpunkt erwarten lassen (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020142.X03

Im RIS seit

27.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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