Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Es ist ohne Bedeutung, ob eine Strafverfügung nach § 47 Abs 2 VStG 1950 allenfalls nicht rechtswirksam erlassen wurde, wenn dagegen Einspruch erhoben und daraufhin das ordentliche Verfahren eingeleitet wurde, außer es würde diese Strafverfügung die einzige taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 legcit darstellen.
Schlagworte
Berufungsverfahren Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020150.X02Im RIS seit
30.09.2005