Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht verpflichtet, dem Beschuldigten vor Erlassung des Bescheides den Akteninhalt vorzuhalten, wenn nach Erhebung der Berufung kein neues Ermittlungsverfahren stattfand, sodass kein neuer Verfahrensstoff zur Kenntnis zu bringen war.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelAbstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180235.X03Im RIS seit
30.01.1987Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009