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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §44 Abs1 litc;Rechtssatz
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG hinsichtlich eines Bescheides betreffend die Aufhebung der Zulassung zum Verkehr steht (solange nicht eine anders lautende Entscheidung über die aufschiebende Wirkung erwirkt wird) einem Auftrag zur Abgabe des Zulassungsscheines und der Verhängung einer Zwangsstrafe (wegen Nichtabgabe des Zulassungsscheines) als Vollzugsmaßnahmen entgegen.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110122.X02Im RIS seit
29.05.2006