RS Vwgh 1987/1/30 86/11/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1987
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Antrag auf Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der "Entziehungsfrist" kann nicht in einen Antrag auf Erteilung (Wiedererteilung) der Lenkerberechtigung umgedeutet werden (Hinweis B 27.6.1980, 2260/78, VwSlg 10179 A/1980).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110144.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten