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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §367 Z26;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine Übertretung nach § 31 Abs 1 WRG in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG vorliegt, ist die Frage rechtlich bedeutungslos, ob Vorschreibungen eines anderen (hier: gewerbebehördlichen) Bewilligungsbescheides erfüllt wird oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070231.X03Im RIS seit
03.02.1987Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013