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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §60;Rechtssatz
Wenn in einem Straferkenntnis (hier: Übertretung des Waldverwüstungsverbotes) lediglich auf dem gesetzlichen Strafrahmen, die wesentliche Schwächung der Produktionskraft und die vom Beschuldigten selbst angegebenen Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse verwiesen wird, so reicht dies für die Begründung der Strafbemessung iSd § 19 Abs 2 VStG nicht aus, wenn die letzte Erhebung hinsichtlich der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse rund eineinhalb Jahre zurückliegt.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983070320.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008