RS Vwgh 1987/2/3 83/07/0320

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Veröffentlicht am 03.02.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bemessung der Strafe in einem Strafverfahren ist mangelhaft, wenn die Bezugnahme auf Erschwerungsgründe und Milderungsgründe und deren Abwägung, sowie die besondere Bedachtnahme auf das Ausmaß des Verschuldens iSd § 19 Abs 2 VStG fehlen.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983070320.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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