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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §23 Abs1;Beachte
Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;Rechtssatz
Wenn die Ersatzzustellung eines behördlichen Schriftstückes an einen erwachsenen zur Familie gehörigen Hausgenossen (hier: 17 Jahre und 3 Monate alter Sohn) möglich ist, so ist diese auch dann rechtswirksam, wenn der Adressat diesem Hausgenossen keine Ermächtigung erteilt hat, den Zustellnachweis zu unterschreiben, weil das Gesetz die Gültigkeit einer Ersatzzustellung nicht vom Vorliegen einer solchen Ermächtigung abhängig macht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070005.X07Im RIS seit
11.05.2005Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015