Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §60;Rechtssatz
Wenn zur Feststellung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse in einem Strafverfahren (hier: Übertretung des Waldverwüstungsverbotes) der Schuldenstand des Beschuldigten und der jährliche Umsatz seines Betriebes beziffert werden, so stellt dies ein undifferenziertes Ermittlungsergebnis dar.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983070320.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.11.2008