RS Vwgh 1987/2/3 83/07/0320

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Veröffentlicht am 03.02.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn zur Feststellung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse in einem Strafverfahren (hier: Übertretung des Waldverwüstungsverbotes) der Schuldenstand des Beschuldigten und der jährliche Umsatz seines Betriebes beziffert werden, so stellt dies ein undifferenziertes Ermittlungsergebnis dar.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983070320.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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