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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ist es nicht nur erforderlich, daß dieser dem Grund und der Höhe nach zwangsläufig erwächst, vielmehr muß die Zwangsläufigkeit auch in zeitlicher Hinsicht gegeben sein (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130100.X01Im RIS seit
04.02.1987