RS Vwgh 1987/2/4 85/13/0100

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Veröffentlicht am 04.02.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ist es nicht nur erforderlich, daß dieser dem Grund und der Höhe nach zwangsläufig erwächst, vielmehr muß die Zwangsläufigkeit auch in zeitlicher Hinsicht gegeben sein (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0030).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130100.X01

Im RIS seit

04.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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