RS Vwgh 1987/2/4 85/13/0120

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Veröffentlicht am 04.02.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Als Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuerverminderung findet. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine -

wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist ein Mißbrauch auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130120.X01

Im RIS seit

04.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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