RS Vwgh 1987/2/9 86/10/0154

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Veröffentlicht am 09.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61a;
VwGG §46 Abs1 idF 1985/564;

Rechtssatz

Bei Vorhandensein eines dem § 61 a AVG 1950 voll entsprechenden Hinweises ist dessen "Nicht-Lesen", "Nicht-Zur-Kenntnis-Nehmen" bzw "Nicht-Registrieren" als auffallende Sorglosigkeit anzusehen. Keinesfalls liegt ein "minderer Grad des Versehens vor".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100154.X02

Im RIS seit

21.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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