RS Vwgh 1987/2/9 86/10/0043

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Veröffentlicht am 09.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Um Feststellungen in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides in den Berufungsbescheid zu übernehmen, bedarf es - auch bei einem den erstinstanzlichen Spruch bestätigenden Bescheid - einer Aussage des Inhaltes, dass und inwieweit die Begründung des erstinstanzlichen Bescheides übernommen wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründung BegründungsmangelVerweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100043.X04

Im RIS seit

04.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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