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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Um Feststellungen in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides in den Berufungsbescheid zu übernehmen, bedarf es - auch bei einem den erstinstanzlichen Spruch bestätigenden Bescheid - einer Aussage des Inhaltes, dass und inwieweit die Begründung des erstinstanzlichen Bescheides übernommen wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBegründung BegründungsmangelVerweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100043.X04Im RIS seit
04.08.2006Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014