Index
L70506 Schischule SteiermarkNorm
SchischulG Stmk 1969 §3;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Behörde die Prüfung des Bedarfes nach einer zusätzlichen Schischule und der Anhörung der Gemeinde und des Stmk Schilehrerverbandes unterlassen hat, bewirkt zwar eine objektive Rechtswidrigkeit des Bescheides, verletzt aber nicht subjektive Rechte der Inhaber bereits bestehender Schischulen, deren Schischulgebiet durch die Neubewilligung nicht geändert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100004.X02Im RIS seit
11.07.2001