RS Vwgh 1987/2/9 87/10/0004

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Veröffentlicht am 09.02.1987
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L70506 Schischule Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SchischulG Stmk 1969 §3;
SchischulG Stmk 1969 §5;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Behörde die Prüfung des Bedarfes nach einer zusätzlichen Schischule und der Anhörung der Gemeinde und des Stmk Schilehrerverbandes unterlassen hat, bewirkt zwar eine objektive Rechtswidrigkeit des Bescheides, verletzt aber nicht subjektive Rechte der Inhaber bereits bestehender Schischulen, deren Schischulgebiet durch die Neubewilligung nicht geändert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100004.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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