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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1333;Beachte
Besprechung in:1987/9 S 468;Rechtssatz
Bei den Verzugszinsen handelt es sich bürgerrechtlich um eine Art Schadenersatzleistung für die verspätet entrichtete Kaufpreissumme und bei den Stundungszinsen um eine Entschädigung für den dem Käufer über das ursprüngliche Zahlungsziel hinaus kreditierten Kaufpreis. Für die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung ist aber allein ausschlaggebend, ob die Zinsen als Gegenleistung für eine umsatzsteuerbare Lieferung oder sonstige Leistung gezahlt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150219.X02Im RIS seit
09.02.1987Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013