RS Vwgh 1987/2/9 85/15/0219

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Veröffentlicht am 09.02.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1333;
UStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Besprechung in:1987/9 S 468;

Rechtssatz

Bei den Verzugszinsen handelt es sich bürgerrechtlich um eine Art Schadenersatzleistung für die verspätet entrichtete Kaufpreissumme und bei den Stundungszinsen um eine Entschädigung für den dem Käufer über das ursprüngliche Zahlungsziel hinaus kreditierten Kaufpreis. Für die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung ist aber allein ausschlaggebend, ob die Zinsen als Gegenleistung für eine umsatzsteuerbare Lieferung oder sonstige Leistung gezahlt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150219.X02

Im RIS seit

09.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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