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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs2;Rechtssatz
Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140028.X02Im RIS seit
10.02.1987