RS Vwgh 1987/2/10 86/14/0028

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Veröffentlicht am 10.02.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
KStG 1966 §17;

Rechtssatz

Die Vorschriften des § 17 erster Satz KStG und des § 20 Abs 2 EStG sind deckungsgleich und Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140028.X02

Im RIS seit

10.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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