RS Vwgh 1987/2/10 86/14/0125

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Veröffentlicht am 10.02.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §28;
EStG 1972 §32 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0123 E 16. September 1986 VwSlg 6146 F/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Fruchtgenußrecht ist regelmäßig als Einkunftsquelle des Fruchtgenußberechtigten anzusehen, wenn diesem die Einkünfte aus dem Fruchtgenuß steuerlich zuzurechnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140125.X02

Im RIS seit

10.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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