RS Vwgh 1987/2/10 86/14/0125

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Veröffentlicht am 10.02.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Die Erkenntnisse vom 25.10.1977, 1173/73 und 16.9.1986, 83/14/0123, stehen miteinander nicht in Widerspruch. Beide Entscheidungen sehen den Tatbestand des § 32 Z 1 lit a EStG nur bei einem - bereits bestehenden oder konkret zu erwartenden - Einnahmenverlust (und nicht beim Verlust der Einkunftsquelle selbst) erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140125.X05

Im RIS seit

10.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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