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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Vorgeschichte:83/14/0212 E 8. Mai 1984 RS 1;Rechtssatz
Ein Mietverhältnis muß grundsätzlich so gestaltet sein, daß auf Dauer gesehen positive Einkünfte erzielbar sind. Wenn erst bei einer 53-fachen Erhöhung des Mietzinses eine ausgeglichene Gebarung erreicht werden könnte, kann von einer Einkunftsquelle keine Rede sein. Hiebei spielt es keine Rolle, ob das Mietverhältnis mit der Tochter oder mit einem Fremden abgeschlossen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140142.X02Im RIS seit
10.02.1987Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015