RS Vwgh 1987/2/11 86/03/0141

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Veröffentlicht am 11.02.1987
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Index

L65000 Jagd Wild
L65003 Jagd Wild Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
JagdG NÖ 1974 §15 Abs2 idF 6500-5;
JagdRallg;

Rechtssatz

Setzt der jagdliche Sachverständige jede "für den Jagdbetrieb nicht günstige Situation" einer "wesentlichen Beeinträchtigung des Jagdbetriebes" gleich, so ist dieses Gutachten nicht schlüssig.

Schlagworte

Behörden und Verfahren außer Straffällen VerfahrensrechtJagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten JagdgebietsabrundungAnforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030141.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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