RS Vwgh 1987/2/11 86/01/0218

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Veröffentlicht am 11.02.1987
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1967 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Dem Erfordernis der Verlässlichkeit im Sinne des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG ist insbesondere dann nicht (mehr) entsprochen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen wird und diese nicht sorgfältig verwahrt werden. Hiebei ist angesichts des mit dem Waffenbesitz von Privatpersonen verbundenen Sicherheitsbedürfnisses nach Sinn und Zweck der Regelung ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 26.5.1970, 0014/70, E 22.6.1976, 1055/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010218.X01

Im RIS seit

11.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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