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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litc;Rechtssatz
Selbst wenn man unterstellen wollte, durch ersatzlose Aufhebung eines Haftungsbescheides (Haftung für Umsatzsteuerschulden einer OHG) sei die Gesellschafterstellung des zur Haftung Herangezogenen verneint worden, wäre dadurch nur eine Vorfragenentscheidung und keine für die Gewinnfeststellungsbescheide bindende Hauptfragenentscheidung getroffen worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130245.X02Im RIS seit
11.02.1987Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010