Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Unterbleiben eines vom Beschuldigten beantragten Ortsaugenscheines ist kein wesentlicher Verfahrensmangel zu erblicken, wenn bereits vom Verkehrsunfallskommando eine Skizze der Unfallsörtlichkeit angefertigt wurde, deren Richtigkeit vom Beschuldigten nicht bestritten wird und auch nicht ersichtlich ist, welche bisher nicht berücksichtigten, für die Sachverhaltsfeststellung wesentlichen Aufschlüsse der Ortsaugenschein zu erbringen geeignet ist.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030192.X01Im RIS seit
11.02.1987