RS Vwgh 1987/2/11 86/03/0192

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Veröffentlicht am 11.02.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Unterbleiben eines vom Beschuldigten beantragten Ortsaugenscheines ist kein wesentlicher Verfahrensmangel zu erblicken, wenn bereits vom Verkehrsunfallskommando eine Skizze der Unfallsörtlichkeit angefertigt wurde, deren Richtigkeit vom Beschuldigten nicht bestritten wird und auch nicht ersichtlich ist, welche bisher nicht berücksichtigten, für die Sachverhaltsfeststellung wesentlichen Aufschlüsse der Ortsaugenschein zu erbringen geeignet ist.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030192.X01

Im RIS seit

11.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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