Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §6 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Aufbewahrung einer Faustfeuerwaffe in einem alten Schuh (Stiefelette) in einem Schlafzimmerschrank in einer Wohnung, die auch von einer Minderjährigen bewohnt wird, erfüllt nicht das Erfordernis der sorgfältigen Aufbewahrung (Hinweis E 28.11.1984, 84/01/0156, E 28.3.1985, 85/01/0072).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010218.X02Im RIS seit
11.04.2005Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011