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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0179 E 3. Juli 1986 RS 1Stammrechtssatz
Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung innerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Arbeitslosen sind ausschließlich die Kriterien des § 9 Abs 2 AlVG maßgebend. Dies gilt auch für die Anmarschwege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986080167.X01Im RIS seit
17.05.2006