RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0251

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;
StVO 1960 §24 Abs3 litb;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges an dem einer Haus- oder Grundstückseinfahrt gegenüberliegenden Fahrbahnrand der Tatbestand des § 23 Abs 1 StVO erfüllt ist, wird darauf abzustellen sein, ob ein durchschnittlich ausgebildeter und geschickter Fahrzeuglenker ohne komplizierte Lenkmanöver unter größerem Zeitaufwand - worunter freilich ein kurzes zwei bis dreimaliges Reversieren nicht zu verstehen sein wird - seine Fahrt fortsetzen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180251.X03

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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