RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0251

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs1;

Rechtssatz

Ganz kurzfristige und durch einfache Fahrmanöver zu behebende Behinderungen eines anderen Lenkers stellen den Tatbestand nach § 23 Abs 1 StVO 1900 nicht dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180251.X06

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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