RS Vwgh 1987/2/13 86/18/0253

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Veröffentlicht am 13.02.1987
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Index

Verwaltungsverfahren - AVG
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
VwRallg

Rechtssatz

Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften ist gegeben, wenn die Behörde Feststellungen darüber unterlassen hat, welche bestimmte Schäden am Fahrzeug des Unfallsgegners durch das Fahrzeug des Bf verursacht wurden und welche allfälligen weiteren Schäden am Fahrzeug des Unfallsgegners schon vor der

behaupteten Kontaktaufnahme vorhanden waren.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 "zu einem anderen Bescheid"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180253.X03

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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