Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs1;Rechtssatz
Es liegt keine Verletzung des § 23 Abs 1 StVO vor, wenn der Lenker eines anderen Fahrzeuges wegen der Fahrbahneinengung durch das abgestellte Fahrzeug, um an diesem vorbeizufahren, den Fahrstreifen wechseln muss, selbst wenn der Lenker des anderen Fahrzeuges infolge Gegenverkehr von dem Fahrsteifenwechsel anhalten muss. (Hinweis auf E vom 18.6.1959, 58/63)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180251.X05Im RIS seit
23.11.2005