RS Vwgh 1987/2/17 86/05/0146

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Veröffentlicht am 17.02.1987
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1976 §45 idF 1983/082;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein Bauansuchen, welches sich auf ein nicht bewilligungspflichtiges Vorhaben bezieht, ist zurückzuweisen. Eine Parteistellung der Nachbarn nach der OÖ BauO, die eine Beteiligung der Nachbarn im baupolizeilichen Verfahren und damit ein Antragsrecht darin nicht vorsieht, besteht in einem solchen Fall nicht.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050146.X01

Im RIS seit

09.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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