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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Bauansuchen, welches sich auf ein nicht bewilligungspflichtiges Vorhaben bezieht, ist zurückzuweisen. Eine Parteistellung der Nachbarn nach der OÖ BauO, die eine Beteiligung der Nachbarn im baupolizeilichen Verfahren und damit ein Antragsrecht darin nicht vorsieht, besteht in einem solchen Fall nicht.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050146.X01Im RIS seit
09.12.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009