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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der im Verfahren mit den Nachbarn ergangene Feststellungsbescheid, dass für das beantragte Bauvorhaben keine Baubewilligungspflicht besteht, kann im Gegensatz zu einer bloßen Zurückweisung des Bauansuchens in Rechte der Nachbarn eingreifen. Die Nachbarn haben zwar keinen Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung der Baubewilligungspflicht, wohl aber darauf, dass kein derartiger Ausspruch im Gegensatz zur materiellen Rechtslage ergeht (Hinweis auf E 27.3.1980, 2408/79 und E 15.12.1983, 82/05/0133).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050146.X02Im RIS seit
09.12.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009